Allgemeine Geschäftsbedingungen der DNDS GmbH

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Vertragsbedingungen für Reisevermittlung

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB.

 

  • 1 Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

(1) Der zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler zustande kommende entgeltliche Geschäftsbesorgungsvertrag (Reisevermittlungsvertrag) sowie alle unsere Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Kunden) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Unsere Leistungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

(4) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote in Prospekten und auf unserer Webseite www.usa-reisen-experte.de sind unverbindlich.

(2) Wir treten ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen auf und handeln im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Erbringers der einzelnen Reiseleistung. Es handelt sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB. Auf die Vermittlungsleistungen finden somit die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB keine Anwendung.

(3) Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

(4) Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail oder schriftlich) die Annahme erklären oder de Buchung durchführen.

(5) Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Event-Veranstalter, Hotelunternehmen, Bahnunternehmen, Mietwagenunternehmen, Reeder, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft. Ein Reisevertrag kommt somit bei einer Buchung mit dem jeweiligen Anbieter/ Leistungsträger (Ihr Vertragspartner) zustande. Bitte beachten Sie, dass für den Reiseertrag die jeweiligen Beförderungsbedingungen/ Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters gelten.

  • 3 Unsere Vertragspflichten als Reisevermittler

(1) Unsere vertraglichen Leistungspflichten bestehen in der Aufklärung des Kunden in Bezug auf seine Rechte und Pflichten, Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns als Reisevermittler und Ihnen als Kunde geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der dazugehörigen Beratung sowie der Weiterleitung der von Ihrem Vertragspartner bereitgestellten Reiseunterlagen.

(2) Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste (so genannte „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Gemeinschaft belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm) in ihrer jeweils aktuellen Fassung abrufbar.

  • 4 Unsere Vergütung als Reisevermittler

(1) Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.

(2) Sofern wir für Sie auf Ihren Wunsch bei einer Fluggesellschaft eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vornehmen, berechnen wir für unsere Tätigkeit eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR für jede reisende Person.

  • 5 Zahlungsmodalitäten

(1) Bei Pauschalreisen sind Zahlungen auf den Reisepreis erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne von § 651 k Abs. 3 ausgehändigt wurde. Bei alle übrigen Reisen, bei denen ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, ist die Zahlung des Reisepreises mit Vertragsschluss nach erfolgter Buchung fällig. Rücktritts-, Ticket- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

(2) Die Zahlungen müssen unmittelbar an den Veranstalter geleistet werden. Die Zahlungsweise ist abhängig von den jeweiligen Bedingungen des Veranstalters.

  • 6 Reiseunterlagen

(1) Sie sind verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen bzw. zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

(2) In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros. Nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von Unterlagen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.

  • 7 Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Für die Erfüllung der für die Reise in Ihrer Person liegenden, erforderlichen Voraussetzungen sind sie grundsätzlich selbst oder der Reiseveranstalter verantwortlich. Dies gilt auch für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente. Eine Verpflichtung unsererseits besteht in diesem Zusammenhang nicht.

  • 8 Stornierungen, Umbuchungen

Es gelten die Umbuchungs- und Stornierungsbestimmungen der einzelnen Reiseveranstalter und Leistungsträger.

  • 9 Reklamationen

(1) Bitte beachten Sie, dass Sie reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche uns gegenüber nicht fristwahrend geltend machen können.

(2) Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Wir sind nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Sofern wir es für Sie ausnahmsweise aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, Ihr Anspruchsschreiben fristwahrend an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes (htttp://www.lba.de) veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und Gepäckschäden.

  • 10 Haftung

(1) Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und des Reiseveranstalters und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

(2) Als Reisevermittler haften wir bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit gem. § 651a Abs. 2 BGB nach den sonstigen Umständen der Anschein begründet wird, dass wir die vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringen.

(3) Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

(3) Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

  • 11 Datenschutz

Wir erheben personenbezogene Daten (Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person) nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang.

Die Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung sowie zur Bearbeitung Ihrer Anfragen.

Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die jeweiligen beteiligten Reiseveranstalter, Event-Veranstalter, Hotelunternehmen, Bahnunternehmen, Mietwagenunternehmen, Reeder, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaften. In diesen Fällen beachten wir strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.

  • 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen uns als Reisevermittler und Ihnen als Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.